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Deutsche Transplantations­programme arbeiten richtlinienkonform

Berlin – Transplantationen in Deutschland laufen korrekt ab: Die für die Prüfung der Transplantations­zent­­ren zuständigen Kontrollgremien von Bundes­ärzte­kammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband haben bei ihren jüngsten 30 Prüfungen der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme der Jahre 2016 bis 2018 keine Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt.

„Damit setzte sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fort“, sagte der Vorsitzende der Überwachungskommission, Hans Lippert, anlässlich der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts 2019/­2020 der Prüfungs- und Überwachungskommission.

Beide Kommissionen kontrollieren in regelmäßigen Abständen im gesetzlichen Auftrag die Tätigkeiten der Vermittlungsstelle, der Stiftung Eurotransplant, und der Koordinierungsstelle, die Deutsche Stiftung Organtransplantation sowie verdachtsunabhängig alle drei Jahre die 126 Transplantationsprogramme der 46 Transplantationszentren in Deutschland.

Um eine hohe Transparenz zu erreichen, werden die abgeschlossenen Prüfberichte auf der Internetseite der Bundes­ärzte­kammer veröffentlicht und einmal im Jahr in Form eines Tätigkeitsberichts zusammen­ge­fasst.

Die Kontrolle im Jahr 2020 war allerdings nicht leicht: „Um ihren gesetzlichen Auftrag trotz der ver­schärf­­ten Infektionsschutzmaßnahmen im Zuge der Coronapandemie vollumfänglich erfüllen zu kön­nen, mussten die Prüfungen der Transplantationszentren von März 2020 an auf ein schriftliches Verfah­ren um­gestellt werden“, erläutert der Vorsitzende der Prüfungskommission, Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz.

Die Kommissionen hätten drei Kliniken vor Ort und 27 im schriftlichen Verfahren geprüft. „Die jährliche Visitation der Vermittlungsstelle (Stiftung Eurotransplant) konnte noch vor Ort stattfinden. Die Prüfung der Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation) musste hingegen schriftlich erfolgen“, so Schwarz.

Ebenfalls Bestandteil des Tätigkeitsberichts ist die Arbeit der unabhängigen Vertrauensstelle Transplan­tationsmedizin zur Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht. „In der Vertrauensstelle gingen im Berichtszeitraum 2019/2020 insgesamt 21 Eingaben ein“, berichtet der Leiter der Vertrauensstelle, der Jurist Hans Lilie.

Diese hätten neben allgemeinen und einzelfallbezogenen Fragen zur Organspende und -transplantation insbesondere Fragestellungen zur Lebendorganspende, wie etwa zu den Voraussetzungen und zur Kosten­erstattung der Nachsorgebehandlung, betroffen. © ER/aerzteblatt.de

 

QUELLE: Ärtzeblatt; 2020-12-11