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Bei Organspenden bleibt Deutschland weit hinten

Stiftungsvorstand: Mit optimierten Abläufen in den Kliniken ließe sich die Zahl erheblich erhöhen.

Die Zahl der postmortalen Organspender:innen in Deutschland hätte 2019 bei verbesserten Abläufen in den Entnahmekliniken doppelt so hoch sein können. Das geht nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) aus der ersten bundesweiten Todesfallanalyse hervor, zu der die 1200 Krankenhäuser seit April 2019 verpflichtet sind. Dabei müssen die Kliniken alle Todesfälle mit irreversiblen Hirnschädigungen erfassen und untersuchen, warum es nicht zu einer Organspende gekommen ist. Der Medizinische Vorstand der DSO, Axel Rahmel, sagte beim diesmal digitalen DSO-Jahreskongress in Frankfurt am Main, die Analyse zeige deutlich das Steigerungspotenzial bei Organspenden. Er sehe „die große Chance, die Abläufe in den Kliniken ganz gezielt und individuell weiter zu optimieren.“

Deutschland ist ein Land des Organmangels

Das ist auch erforderlich, denn Deutschland gehört im europäischen Vergleich weiter zu den Schlusslichtern: 2019 gab es hierzulande 11,9 Organspender:innen pro eine Million Einwohner, in Ländern wie Belgien, Frankreich, Kroatien und Spanien waren es deutlich mehr, in Spanien sogar fast 50. Gut 9000 Schwerstkranke müssen oft jahrelang auf ein Spenderorgan warten. Pro Jahr sterben 1000 Menschen, weil sie nicht rechtzeitig transplantiert werden können. Zwar stiegen die Spenderzahlen bei uns in den ersten zehn Monaten 2020 trotz der Corona-Pandemie um immerhin 2,3 Prozent, auf fast 800 postmortale Spender:innen und Spender. Allerdings sank gleichzeitig die Zahl der in Deutschland transplantierten Organe um fast vier Prozent, auf gut 2300 Organe (bis Ende September). Das liegt daran, dass in anderen Staaten des Transplantationsverbundes Eurotransplant (ET) die Spenderzahlen durch Corona niedriger waren als sonst. In Deutschland konnte deshalb weniger Patienten und Patientinnen als sonst mit Organen aus anderen ET-Staaten geholfen werden.

Der Organmangel bleibt also akut, ihn zu lindern ist das Ziel aller Bemühungen. Nachdem der Bundestag es zu Jahresbeginn abgelehnt hatte, Organspenden durch Einführung einer Widerspruchslösung zu erleichtern, ruht die Hoffnung der Fachleute nun auf den Entnahmekliniken. Sie mehr zu unterstützen und stärker in die Pflicht zu nehmen, hatte der Bundestag im April 2019 beschlossen. Dabei hat die DSO als zentrale Koordinationsstelle für Organspenden eine zentrale Rolle.

In den Entnahmekliniken hapert es beim Erkennen und Melden möglicher Spender

Die DSO hat auch die bundesweite Todesfallanalyse durchgeführt. Diese bestätigt, was kleinere Studien zuvor schon angedeutet hatten: In den Entnahmekliniken hapert es beim Erkennen und Melden möglicher Spender. Ausgewertet wurden Daten aus 95 Prozent der Krankenhäuser. Resultat: Die Zuständigen forschten bei gut 2000 Patienten, bei denen der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen bevorstand, nicht nach, ob die Betroffenen möglicherweise im Todesfall Organe spenden wollten. Stattdessen wurde die weitere Therapie heruntergefahren, da keine Heilung mehr zu erwarten war. Die Stiftung schätzt nach den vorliegenden Erfahrungen, dass auf diese Weise etwa potenzielle 830 Organspender:innen unerkannt geblieben sind. Bei weiteren 290 Fällen führten die Kliniken die vorgeschriebene aufwendige Feststellung des Hirntods nicht durch – wäre das geschehen, hätten wahrscheinlich knapp 200 weitere Spender und Spenderinnen zur Verfügung gestanden.

Wenn alle möglichen Spenden auch realisiert worden wären, hätte Deutschland damit im Jahr 2019 insgesamt rund 2000 Organspender verzeichnet, . Damit läge die deutsche Spenderrate nicht bei 11,9, sondern 23,9 pro eine Million Einwohner. Die Stiftung will als Konsequenz aus den Daten nun weitere Unterstützungsangebote für die Kliniken entwickeln. Welche das sein könnten, blieb zunächst offen.

Organspenden: Der Spendewille muss zu Lebzeiten dokumentiert werden

Neu und herausfordernd ist für die Kliniken auch die Richtlinie „Spendererkennung“ der Bundesärztekammer, die seit 1. September in Kraft ist. Mitautor war der Greifswalder Intensivmediziner Klaus Hahnenkamp. Die Richtlinie verpflichtet die Ärzte laut Hahnenkamp, „bereits zum Zeitpunkt eines zu erwartenden oder vermuteten Hirnfunktionsausfalls“ einen möglichen Organspendewunsch der betroffenen Patienten zu ergründen – also vor Beginn einer palliativen Behandlung. Er betonte beim Kongress, der Patientenwille müsse dabei immer handlungsleitend sein.

Umso wichtiger sei es, dass der Spendewille noch zu Lebzeiten dokumentiert wird. Das sollte „nicht nur im Spenderausweis, sondern auch in einer Patientenverfügung“ geschehen, ergänzte DSO-Chef Rahmel. Daran fehlt es aber bisher weitgehend: 2019 hatten nur 15 Prozent der betroffenen Sterbenskranken zuvor schriftlich festgelegt, ob sie im Todesfall Organe spenden wollten. In allen anderen Fällen mussten die Angehörigen entscheiden – was für sie eine extreme Belastung darstellt.

Sorgen macht den Fachleuten der DSO und auch der Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) in dem Zusammenhang allerdings das mit der Organspendereform beschlossene neue Onlineregister. In ihm sollen künftig die Willenserklärungen der Bürgerinnen und Bürger zur Organ- und Gewebespende künftig gespeichert werden. Die Ausschreibung für das Register soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Organspenden: Den Willen des Patienten umsetzen

Ziel des Registers soll eigentlich sein, dass die Kliniken sich im Fall des bevorstehenden Hirntods schneller und einfacher über den Patientenwillen informieren können und kein Spendewille verloren geht. Genau das aber sehen DSO und Divi gefährdet. Bisher ist nämlich vorgesehen, dass die beteiligten Ärzt:innen erst nach der Todesfeststellung Zugang zu den Informationen im Register bekommen sollten. Das sei zu spät, hieß es beim Kongress. DSO und Divi dringen vielmehr darauf, dass die Mediziner bereits dann Einsicht nehmen können, wenn der Hirntod sicher bevorsteht oder als eingetreten vermutet wird. Denn zu dem Zeitpunkt, so das Argument, ist auch eine Patientenverfügung zugänglich. Die Fachleute in Frankfurt zeigten sich einig: „Nur so ist es möglich, den Willen des Patienten konsequent umzusetzen.“

 

Quelle: Frankfurter Rundschau_2020-11-06