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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie zur Organspende

In einer soeben veröffentlichten Stellungnahme schätzt die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) das 2. Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes positiv ein und unterstützt die derzeit diskutierte Einführung einer erweiterten Widerspruchslösung. Nur in dieser Kombination sei eine spürbare Erhöhung des Organaufkommens zu erwarten. Da der Bedarf voraussichtlich auch dann nicht gedeckt werden kann, schlägt die dggö eine um Reziprozität ergänzte Widerspruchsregelung vor. Der Organspende widersprechende Personen würden dann bei der Organverteilung nachrangig berücksichtigt. "Dies erhöht nicht nur den Anreiz Organspender zu sein, sondern trägt in einer Situation der Knappheit auch zu einer faireren Verteilung von Organen bei", betont Prof. Dr. Robert Nuscheler. Der Inhaber des Lehrstuhls für Gesundheitsökonomik der Universität Augsburg ist derzeit Vorsitzender der dggö.

In Deutschland sterben jedes Jahr gut 1000 Menschen auf der Warteliste für ein Organ. Die Knappheit an Spenderorganen ist damit ein trauriges Faktum. Um die Anzahl an Spenderorganen zu erhöhen, hat sich bereits 2007 der Nationale Ethikrat für die Einführung der erweiterten Widerspruchsregelung ausgesprochen. Die Politik konnte sich jedoch nicht zu einem Übergang von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung durchringen, sondern hat im November 2012 die Entscheidungslösung eingeführt. Dass diese Reform halbherzig war, zeigt nach Auffassung der dggö die seither auf sehr niedrigem Niveau stagnierende Anzahl an Organspendern.

Die Stärkung der Transplantationsbeauftragten und die bessere Vergütung der Entnahmekrankenhäuser, wie sie durch das oben genannte Gesetz geregelt werden, sind aus Sicht der dggö ein wichtiger Schritt, um die Anreize und Kapazitäten zur Gewinnung von Organen zu erhöhen. Nur werde dies allein nicht ausreichen, um die Knappheit an Spenderorganen zu überwinden. Deshalb begrüßt die dggö den Vorschlag, die Widerspruchslösung einzuführen. Die internationale Erfahrung zeige, dass unter einer solchen Regelung deutlich mehr Spenderorgane gewonnen werden können als unter einer Zustimmungslösung.

In einer Situation der Knappheit muss entschieden werden, welche Personen benötigte Organe erhalten und welche nicht. Weder in der Entscheidungslösung noch in der vorgeschlagenen Widerspruchslösung wird dabei unterschieden, ob eine Person selbst zur Organspende bereit gewesen wäre oder nicht. „Das ist ungerecht, da Personen, die für sich selbst eine Organspende ausgeschlossen haben, für die Knappheit an Spenderorganen mitverantwortlich sind“, so Nuscheler.

Deshalb schlägt die dggö nicht nur die Einführung der Widerspruchslösung vor, sondern empfiehlt, diese um Reziprozität zu ergänzen. Wer der Organspende widerspricht würde so bei der Organverteilung nachrangig berücksichtigt, was die Organverteilung nicht nur gerechter machen, sondern auch die Anreize erhöhen würde, der Organspende nicht zu widersprechen. Nuscheler: "Diese Priorisierung greift natürlich nur in einer Situation der Knappheit. Im Idealfall sorgt die Regelung dafür, dass alle Menschen, die ein Spenderorgan benötigen, auch eines erhalten."

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Die dggö-Stellungnahme im Wortlaut:
http://www.dggoe.de/stellungnahmen/
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Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e.V. (dggö)

... bezweckt die Förderung der Wissenschaft, Forschung und wissenschaftlichen Politikberatung auf dem Gebiet der Gesundheitsökonomie. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie die Vergabe von Preisen und Auszeichnungen. Insbesondere findet jedes Frühjahr eine wissenschaftliche Jahrestagung statt.

Die dggö macht sich zur Aufgabe, gesundheitsökonomische Erkenntnisse in der Öffentlichkeit zu verbreiten und gegenüber Parlamenten und Regierungen zu vertreten.


Wissenschaftliche Ansprechpartner:

Prof. Dr. Robert Nuscheler
Vorsitzender der dggö
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Augsburg
86135 Augsburg
Telefon: 0821/598-4202
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http://www.wiwi.uni-augsburg.de/vwl/nuscheler/team/nuscheler/

Prof. Dr. Jeannette Brosig-Koch
Generalsekretärin der dggö
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen
Weststadttürme Berliner Platz 6-8
45127 Essen
Telefon 0201/18-32479
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http://www.wipo.wiwi.uni-due.de/team/jeannette-brosig-koch/


Originalpublikation:

http://www.dggoe.de/stellungnahmen/

Quelle: idw; 2019-04-05
https://idw-online.de/de/news713555