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Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) veröffentlicht Jahresbericht 2020

COVID-19-Pandemie und die Auswirkungen auf die Organspende und Transplantation als Sonderthema

​​Der Jahresbericht „Organspende und Transplantation in Deutschland 2020“ ist erschienen und kann auf www.dso.de​ in bekannter gedruckter Form bestellt oder als PDF-Version heruntergeladen werden. In dem Bericht sind die maßgeblichen Statistiken für das vergangene Jahr zusammengefasst und in Grafiken dargestellt. Die Daten beziehen sich sowohl auf bundesweite als auch regionale Entwicklungen. Zudem bietet die Publikation einen Überblick der Organisationen, die an der Gemeinschaftsaufgabe Organspende beteiligt sind und beschreibt die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Ausführlich geht der Jahresbericht auf die folgenden Themen ein:
  • ​das Sonderthema Organspende und Transplantation während der COVID-19-Pandemie
  • die Richtlinie Spendererkennung der Bundesärztekammer
  • Qualitätssicherung – Zahlen zu schwerwiegenden Zwischenfällen (SAE) und schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen (SAR) nach Transplantationen
  • ergänzende Informationen zur Transplantation bei Kindern
Das enorme Engagement des ärztlichen und pflegerischen Personals auf den Intensivstationen lässt sich in beeindruckender Weise daran ablesen, dass die Organspende unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie hierzulande relativ uneingeschränkt fortgeführt werden konnte. Die Zahl der Fälle, in denen sich Krankenhäuser an die DSO wendeten, um die Möglichkeit einer Organspende zu besprechen, ist im Jahr 2020 sogar gestiegen. Grafiken zeigen die Entwicklung der Organspende im Verlauf mit der Entwicklung der Zahl der COVID-19-Patienten auf Intensivstationen. Statements aus dem Klinikbereich geben Einblicke, wie sich der Arbeitsalltag durch die Pandemie verändert hat und von welchen Auswirkungen Dialysepatienten besonders betroffen sind.
 
Im September 2020 trat die neue Richtlinie Spendererkennung der Bundesärztekammer in Kraft. Sie ist eine wichtige praxisorientierte Ergänzung zum Transplantationsgesetz. Die Richtlinie gibt vor, dass im Krankenhaus bereits zu dem Zeitpunkt, an dem der irreversible Hirnfunktionsausfall unmittelbar bevorsteht oder als bereits eingetreten vermutet wird, der Wunsch nach einer Organspende ermittelt werden soll. Im Jahresbericht wird der Ablauf der Spenderkennung skizziert.
 
Gemäß dem Transplantationsgesetz sind alle Beteiligten im Organspendeprozess verpflichtet, den Verdacht auf ein SAE bzw. SAR unverzüglich an die DSO als Koordinierungsstelle zu melden und alle vorhandenen Informationen zur Verfügung zu stellen. Das Ziel dabei ist, die Empfängersicherheit weiter zu verbessern. Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Meldungen von Verdachtsfällen und ihre Analyse im Jahr 2020.
 
Bei den Statistiken zu den Transplantationen der einzelnen Organe werden in diesem Bericht erstmals Angaben zu der Zahl der Kinder unter den neu auf die Warteliste aufgenommenen Patienten und zu deren Diagnosen ausgewiesen.
 
Der Jahresbericht 2020 steht als Download ​bereit​​. Die einzelnen Grafiken sind ebenfalls verfügbar. Zudem kann die Publikation kostenlos bestellt werden beim Infotelefon Organspende per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über die gebührenfreie Servicenummer 0800 90 40 400.
 
Unter diesem Link finden Sie die Grafiken zur Organspende.
Unter diesem Link finden Sie die Grafiken zur Transplantation.
 
Diese Pressemitteilung zum Download​.​
 
Quelle: DSO / 2021-04-13